ATEX-Elektromotoren: Explosionsschutz, Zündschutzarten und Auswahlkriterien

In explosionsgefährdeten Bereichen – von der Chemieanlage bis zur Getreidemühle – müssen Elektromotoren besondere Anforderungen erfüllen. Die ATEX-Richtlinien (ATmosphères EXplosibles) regeln, welche Geräte unter welchen Bedingungen eingesetzt werden dürfen. Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick.

Rechtliche Grundlagen: ATEX 2014/34/EU

Seit 2016 gilt in der EU die Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Geräterichtlinie), die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen festlegt. Ergänzend regelt die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG den Schutz der Arbeitnehmer. Beide Richtlinien wurden in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung umgesetzt.

Jeder ATEX-Motor trägt eine CE-Kennzeichnung sowie das Ex-Zeichen mit folgenden Angaben: Gerätekategorie, Zündschutzart, Temperaturklasse und Gerätegruppe.

Zoneneinteilung und Gerätekategorien

Zone Beschreibung Häufigkeit Ger.-Kategorie
Zone 0 Explosionsgefährliche Atmosphäre ständig/langzeitig vorhanden Dauerhaft 1G
Zone 1 Explosionsgefährliche Atmosphäre gelegentlich Im Normalbetrieb 2G
Zone 2 Explosionsgefährliche Atmosphäre selten/kurzzeitig Störfall 3G
Zone 20 Brennbarer Staub ständig vorhanden Dauerhaft 1D
Zone 21 Brennbarer Staub gelegentlich vorhanden Im Normalbetrieb 2D
Zone 22 Brennbarer Staub selten vorhanden Störfall 3D

G = Gas/Dampf/Nebel, D = Dust (Staub)

Zündschutzarten für Elektromotoren

Die Norm IEC 60079 definiert verschiedene Zündschutzarten. Für Elektromotoren sind folgende relevant:

Kürzel Bezeichnung Prinzip Typische Zone
Ex d Druckfeste Kapselung Zündung bleibt im Gehäuse eingeschlossen Zone 1, 2
Ex e Erhöhte Sicherheit Zündquellen werden verhindert Zone 1, 2
Ex ec Erhöhte Sicherheit (Equipment Protection Level c) Wie Ex e, höhere Schutzstufe Zone 2
Ex nA Nicht funkend (Non-sparking) Im Normalbetrieb keine Funken Zone 2
Ex tb Gehäuseschutz (Staub) Staubdichtes Gehäuse (IP6X) Zone 21, 22
Ex pxb/pyb Überdruckkapselung Schutzgas verhindert Eindringen explosiver Atmosphäre Zone 1, 2

Temperaturklassen

Die Temperaturklasse gibt die maximale Oberflächentemperatur des Motors an, die die Zündtemperatur des vorliegenden Stoffes nicht überschreiten darf:

Klasse Max. Oberflächentemperatur Beispielgase/Dämpfe
T1 450 °C Methan, Propan
T2 300 °C Ethanol, Aceton
T3 200 °C Petroleum, Dieselkraftstoff
T4 135 °C Diethylether
T5 100 °C Schwefelkohlenstoff
T6 85 °C Diethylether (bestimmte Konz.)

Typisches Kennzeichnungsbeispiel

Ein Motor mit der Kennzeichnung: II 2G Ex eb IIC T3 Gb bedeutet:

  • II: Gerätegruppe II (übertägige Industrie, nicht Bergbau)
  • 2G: Kategorie 2, Gase/Dämpfe (geeignet für Zone 1 und 2)
  • Ex eb: Zündschutzart erhöhte Sicherheit, EPL b
  • IIC: Gasgruppe C (z.B. Wasserstoff – höchste Anforderung)
  • T3: Temperaturklasse, max. 200 °C Oberflächentemperatur
  • Gb: Equipment Protection Level b für Gase

Gasgruppen

Gruppe Typische Gase Zündenergiebereich
IIA Propan, Butan, Benzin ≥ 180 µJ
IIB Ethylen, Stadtgas 60–180 µJ
IIC Wasserstoff, Acetylen ≤ 20 µJ

IIC-Motoren können in allen Gasgruppen eingesetzt werden (IIA ⊂ IIB ⊂ IIC), aber nicht umgekehrt.

Besonderheiten beim Betrieb am Frequenzumrichter

ATEX-Motoren am FU erfordern besondere Aufmerksamkeit: Die durch Oberschwingungen erhöhten Verluste können die Motortemperatur steigern und die Temperaturklasse gefährden. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:

  • Zertifizierung des Motors für FU-Betrieb (Vermerk im Ex-Zertifikat)
  • Ggf. Derating der Motorleistung (typisch 5–15 %)
  • Thermische Überwachung durch PTC-Fühler (Kaltleiter)
  • Schirmung der Motorleitung zur Reduzierung von Ableitströmen
  • dU/dt-Filter zwischen FU und Motor empfohlen

Fazit

Die Auswahl eines ATEX-Motors erfordert eine sorgfältige Zoneneinteilung, Kenntnis der vorliegenden Stoffe (Gasgruppe, Zündtemperatur) und die Wahl der passenden Zündschutzart. Fehler bei der Auslegung können nicht nur zu Anlagenstillstand, sondern zu katastrophalen Unfällen führen. Im Zweifelsfall sollte immer ein Sachverständiger für Explosionsschutz hinzugezogen werden.